Ausgabe Nr. 3/2018
Kriminologisches Journal Heft 3/2018
Inhalt
Notate zum Anlass des 50. Jahrgangs des Kriminologischen Journals
Abschaffung der Gefängnisse
Sebastian Scheerer
Zur Zeit seiner Entstehung (1969) war der Gefängnis-Diskurs der kritischen Kriminologie ganz und gar am Behandlungsgedanken orientiert. Die spätere Dominanz abolitionistischer Perspektiven enttäuschte in den 1980ern zwar viele Praktiker, doch zeigt ein Blick auf die aktuellen globalen Entwicklungen des Gefängniswesens, dass es sowohl besser als auch einfacher sein dürfte, punitive Segregation als solche insgesamt abzuschaffen, als den aussichtslosen Versuch zu unternehmen, der Überbelegung durch immer mehr Gefängnisse Herr zu werden und zusätzlich die Haftbedingungen so zu verbessern, dass sie den Nelson Mandela Regeln, d.h. den menschenrechtlichen Mindeststandards, entsprechen.
Prävention. Praktiken, Kritiken und Leerstellen
Dirk Lampe
Das vorliegende Notat gibt einen schematischen Überblick über rund vier Jahrzehnte Präventionsgeschichte in der Bundesrepublik. Anhand ausgewählter Debatten und Entwicklungen wird exemplarisch aufgezeigt, wie sich Prävention als zentrale Handlungsstrategie in der Verbrechensbekämpfung etablierte, welche Formen von Prävention gegenwärtig dominieren und welche Kritiken aus kritisch-kriminologischer Perspektive vorgebracht worden sind. Der Beitrag schließt mit einem Blick auf neueste Entwicklungen unter dem Banner der Prävention.
Punitivität
Bernd Dollinger
Die Frage nach Punitivität ist ein zentraler Bezugspunkt insbesondere Kritischer Kriminologie. Sie adressiert politische und institutionelle Rationalitäten des Strafens, die theoretisch wie empirisch immer wieder neu diskutiert werden müssen. Die entsprechenden Analysen müssen sich in Spannungsfeldern von detaillierten Rekonstruktionen versus globalen Einschätzungen sowie von lokalen Spezifika versus übergreifenden Transformationen verorten. Auch Fragen normativer (Gegen-)Positionierung sind immer wieder neu zu stellen.
Strafrecht
Jens Puschke
Das Notat wirft einen schlaglichtartigen Blick auf das deutsche Strafrecht, das vom Verfasser als Anachronismus beschrieben wird, aber dennoch seine hegemoniale Stellung festigt und ausbaut. So wird in jüngerer Zeit das Strafrecht mehr denn je als Mittel zur Problemlösung und als Teil einer ausgedehnten Sicherheitsarchitektur verwendet. Es wird dargestellt, wie das Strafrecht sich zunehmend auf eine Vielzahl von Lebensbereichen ausweitet und sich im Zusammenhang mit gesellschaftlicher Wahrnehmung einer vermeintlich unmittelbaren und allgegenwärtigen Gefahr in eine Präventionslogik einpasst. Vor diesem Hintergrund werden juristische und kriminologische Forschungsperspektiven beleuchtet.
Ausnahmezustände
Andrea Kretschmann & Aldo Legnaro
Ausnahmezustände bilden Modi des Regierens: Sie ermöglichen die Transformation einer Demokratie in eine Diktatur, wie an historischen Beispielen gezeigt wird, und bewirken in Demokratien eine umfassende Sekuritisierung, die allerdings auch ohne Ausnahmezustand gelingen kann. In jedem Falle verändert sich die demokratische Regierungsweise, was die Produktivität sowohl des Ausnahmezustandes wie aller Maßnahmen der Sekuritisierung belegt.
Diskussionsbeiträge
Kritik der Versicherheitlichung: Thesen zur (sozialwissenschaftlichen) Sicherheitsforschung
Jan Wehrheim
Sicherheitsforschung ist als anwendungsorientierte oder Grundlagenforschung Teil dessen, was in den Sozialwissenschaften als Versicherheitlichung diskutiert wird. Mit vier Thesen wird versucht, die ambivalente Rolle der Sozialwissenschaften in dem interdisziplinären Forschungsfeld kritisch einzuordnen.
Warum Leute wie Rainer Wendt nicht an der Universität sprechen sollten
Bernd Belina
Der Beitrag greift die aktuelle Debatte um den zunächst geplanten und dann abgesagten Auftritt des Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, an der Goethe-Universität Frankfurt auf, und argumentiert, warum es richtig ist, Rainer Wendt nicht zu universitären Veranstaltungen einzuladen.
Tagungsberichte
„Kriminologie des Visuellen. Ordnungen des Sehens und der Sichtbarkeit im Kontext von Kriminalitätskontrolle und Sicherheitspolitiken“. Bericht über die Tagung des Zentrums für interdisziplinäre Forschung der Universität Bielefeld und der Gesellschaft für interdisziplinäre wissenschaftliche Kriminologie vom 22.-23. März 2018 in Bielefeld (Thane)
„Kritische Kriminologie und Soziale Arbeit im Dialog“.Bericht über den Kriminologischen Fachtag der Hochschule für Angewandte Wissenschaften am 16. Mai 2018 in Hamburg (Kühne/Schlepper)
Buchbesprechungen
Svea Steckhan: Rauschkontrolleure und das Legalitätsprinzip. Polizeiliche Perspektiven zu Drogen und Drogenkriminalität (Maltsev)
Leon Hempel, Marie Bartels und Thomas Markwart: Aufbruch ins Unversicherbare. Zum Katastrophendiskurs der Gegenwart (Legnaro)