Ausgabe Nr. 2/2020

 

 

Themenheft: "Reform der Polizeigesetze"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inhalt

 

Editorial: Zur Einführung in das Themenheft "Reform der Polizeigesetze"

Johannes Busch, Hannah Espìn Grau und Dirk Lampe

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Aufsäze

Vom Kreuzberg zum Breitscheidplatz. Gefährder statt Gefahrenabwehr in den neuen Polizeigesetzen

Tristan Barczak

Seit dem Kreuzberg-Urteil des Preußischen Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1882 markierten „Gefahr“ und „Störer“ die zentralen Komponenten eines auf die Gefahrenabwehr beschränkten Polizey-Begriffs. Um der Freiheitlichkeit willen meinte der liberale Rechtsstaat, das schädigende Ereignis bis kurz vor dessen Eintritt abwarten zu können – auch um den Preis, den letzten Zeitpunkt für ein rechtzeitiges Eingreifen womöglich zu verpassen. Ein solches Risiko nimmt der moderne Präventions- und Vorsorgestaat nicht mehr in Kauf: Er will gefahrenträchtige Geschehensabläufe nicht erst im letzten Moment unterbrechen, sondern sie gar nicht in Gang kommen lassen. Hier wird das mutmaßlich gefährliche Subjekt anstelle des objektiven Kausalgeschehens, der Gefährder bzw. die Gefährderin anstelle der Gefahr, in den Fokus genommen. Die Person selbst wird zum Bezugspunkt sicherheitsrechtlicher Risikovorsorge gemacht, wobei die Prognose nicht an das kaum kalkulierbare menschliche Individuum anknüpft, sondern dieses als Teil einer Gruppe oder standardisierbarer Situationen behandelt. Subjektivierung und Entindividualisierung gehen Hand in Hand und prägen das moderne Sicherheitsrecht.

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„Eine drohende Gefahr für die Demokratie?“ Eine Auseinandersetzung mit dem polizeilichen Gefahrenbegriff am Beispiel desVersammlungsrechts

Saskia Piotrowski und Marius Kühne

Mit der Novellierung der allermeisten Landesgesetze, die die jeweiligen polizeilichen Befugnisse regeln, geht eine Aufweichung des die Polizei ermächtigenden Gefahrenbegriffs einher. Vor diesem Hintergrund wird die Neuregelung dieses Begriffes in den verschiedenen Bundesländern vergleichend analysiert und im Zusammenhang mit staatlichen Strukturen kritisch in Frage gestellt. In einem zweiten Schritt wird die Frage aufgeworfen, inwieweit sich das auf politische Versammlungen auswirken kann.

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Was droht mit der drohenden Gefahr? Die Vorverlagerung polizeilicher Eingriffsbefugnisse auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand

Hannah Ruschemeier

Die drohende Gefahr als Mittel gegen die aktuellen Herausforderungen des Gefahrenabwehrrechts wird kontrovers diskutiert. Dieser Beitrag knüpft daran an und unterzieht die weiter fortschreitende Vorverlagerung und damit letztlich qualitative und quantitative Ausweitung polizeilicher Eingriffsbefugnisse anhand der Vorgaben des Grundgesetzes einer kritischen Würdigung.

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Technologieentwicklung und Polizei: intensivere Grundrechtseingriffe auch ohne Gesetzesänderung

Jan Fährmann, Hartmut Aden und Alexander Bosch

Im Kontext kontroverser Diskussionen über die Notwendigkeit zusätzlicher gesetzlicher Befugnisse zu polizeilichen Grundrechtseingriffen werden rein faktische Auswirkungen technologischer Entwicklungen oft übersehen: Auch dort, wo polizeirechtliche Eingriffsbefugnisse dem Wortlaut nach gar nicht erweitert werden, kann ihre Eingriffsreichweite und -tiefe allein dadurch wesentlich größer werden, dass leistungsfähigere Technik eingesetzt wird. Dieser Beitrag zeigt, dass die Wirkungen auf die Betroffenen und die Voraussetzungen, unter denen polizeilicher Technikeinsatz für sie akzeptabel ist, in rechtspolitischen und -dogmatischen Diskussionen meistens vernachlässigt werden. Klar definierte Eingriffsbefugnisse und grundrechtsschonende Technologiegestaltung bieten sich als Wege für eine rechtsstaatlich orientierte Gesetzgebung zur polizeilichen Techniknutzung an.

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Lernfähige Systeme, lernfähiges Polizeirecht. Regulierung von künstlicher Intelligenz am Beispiel von Videoüberwachung und Datenabgleich

Sebastian J. Golla

Die Polizei erprobt Methoden künstlicher Intelligenz bei Videoüberwachung und Datenauswertungen. Dieser Beitrag untersucht anhand der jüngst reformierten Polizeigesetze, wie das Polizeirecht den Einsatz von KI sachgerecht einhegen kann.

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Präventiver Freiheitsentzug zur Terrorismusbekämpfung? Zur faktischen Derogation von Menschenrechten ohne Not

Grischa Merkel

Am Beispiel des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (BayPAG) lassen sich Gefahren für rechtsstaatliche Garantienbaufzeigen, wenn polizeilicher Freiheitsentzug über den bislang geltenden Rahmen hinaus erweitert werden soll. Denn auf sog. Gefährder*innen ausgerichteter Freiheitsentzug steht nicht im Einklang mit dem Recht auf Freiheit und Sicherheit der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK). Diese faktische Derogation von Art. 5 der EMRK begründet sich in Anbetracht nur vereinzelter politisch motivierter Anschläge mit überschaubarem Ausmaß in Deutschland auch nicht mit einem öffentlichen Notstand.

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Krimmigration in der Verflechtung von Polizei- und Migrationsrecht. Pre-Crime, ban-Opticon und Präventivgewahrsam

Christine M. Graebsch

Der Beitrag behandelt Aspekte der jüngsten Polizeigesetzreformen im Kontext von Krimmigrationsrecht, dem Zusammenspiel und Verschmelzen von migrations- und kriminalrechtlicher Sozialkontrolle. Die Verflechtung beider Bereiche tritt in besonderem Maße dort in Erscheinung, wo es um erst noch in der Zukunft erwartete Straftaten (pre-crime) geht. Daher ist das präventiv ausgerichtete Polizeirecht in diesem Zusammenhang von besonderem Interesse. Die Verbindungen zur Migrationskontrolle werden am Beispiel von verdachtsunabhängigen Kontrollen, Aufenthaltsvorgaben und Präventivgewahrsam dargestellt. Der Beitrag setzt sich mit dem juristischen Normenprogramm und den wenigen vorhandenen Erkenntnissen zur Rechtswirklichkeit auseinander. Es wird die Frage gestellt, wie sich die neueren Gesetze auf die Entwicklung von Kontrollformen auswirken und ein Blick auf Forschungsergebnisse aus Großbritannien geworfen, die sich mit der Wahrnehmung präventiv ausgerichteter Einsperrung durch die Betroffenen befassen.

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Aktuelles

Kriminologisches Sommerfest 01.07. Berlin

Kriminologiches Sommerfest von GiwK und KrimJ am 01.07.2023 in Berlin

Die Zeitschrift Kriminologisches Journal (KrimJ) und die Gesellschaft für interdisziplinäre wissenschaftliche Kriminologie (GiwK) lade ein zum Sommerfest mit Getränken & Snacks, Preisverleihung des Fritz-Sack-Preises und Buchvorstellung: Marxism and Criminology. A History of Criminal Selectivity von Valeria Vegh Weis.

Ort: Humboldt-Universität zu Berlin, Ziegeleistraße 4

Zeit: 16:00 Uhr

Die Teilnahme ist kostenlos. Für die Planung bitten wir um Anmeldung bis spätestens 20.06.23 unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Jahrestagung Sektion soziale Probleme und soziale Kontrolle

Call for papers „Alles neu!? Problemsoziologische Perspektiven auf Semantiken und Praktiken sozialer Innovation und Transformation“

Jahrestagung der Sektion soziale Probleme und soziale Kontrolle in der Deutschen Gesell-schaft für Soziologie am 17./18.11.2023 in Hannover

Wenngleich Ideen, die gegenwärtig mit dem Begriff der sozialen Innovation belegt werden, selbst keineswegs Anspruch auf Neuigkeit erheben können (vgl. u. a. Popplow 2021), ist in jüngerer Zeit ein vermehrtes politisches wie auch wissenschaftliches Interesse an dem theo-retischen Konzept sowie entsprechend markierten empirischen Phänomen zu vermerken (Schüll et al. 2022; Howaldt 2022). Soziale Ungleichheiten, gesellschaftlicher Wandel und di-verse – aktuelle wie sich abzeichnende – Krisenphänomene (u. a. COVID-19-Pandemie, Kriege, Migrationsbewegungen, Klimawandel) leisten Diskussionen um soziale Innovation und Transformation zusätzlichen Vorschub. Diesen als miteinander verschränkt wahrgenomme-nen gesellschaftlichen Entwicklungen soll, zumindest auf programmatischer Ebene, durch so-ziale Innovationen begegnet werden – sie fungieren hier als „Instrumente gesellschaftlicher Gestaltung“ wie auch als Mittel zur „Steuerung sozialen Wandels“ (Schubert 2016: 409). Als konstitutiv für soziale Innovation gelten dabei Merkmale wie Anders- und Neuartigkeit sowie der Anspruch, gesellschaftliche Phänomene, Entwicklungen wie auch individuelle Lebensäußerungen unter „Bezugnahme auf gesellschaftlich hoch geachtete Werte und anerkannte Ziel-dimensionen“ (Schüll 2022: 33) zu einem ‚Besseren‘ zu beeinflussen.

 

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Workshop Goethe-Universität Frankfurt

„Not kennt kein Gebot? Hunger und Devianz in Rechtsgeschichte und Kriminologie“

Hunger gehört bis heute zu den größten ungelösten Problemen der Menschheit. Die Unterernährung gravierender Teile der Weltbevölkerung hat zuletzt stark zugenommen und damit wieder an Bedeutung gewonnen. Das Ernährungsproblem betrifft dann nicht nur einzelne Menschen, sondern bedroht ganze Gesellschaften. Nahrungsmittelknappheit kann dabei unterschiedliche Formen annehmen und von wiederkehrenden, durch Missernten, Kriege oder Naturkatastrophen ausgelösten Hungersnöten bis hin zu längeren Perioden der Unterernährung von einzelnen Gruppen oder ganzen Bevölkerungen reichen.

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Call for Papers zum KrimJ Schwerpunktheft 4/2023

„Method(ologi)en kritisch-kriminologischer Forschung“

Forschung in und über Kriminalisierungs- und Ausgrenzungsprozesse, soziale Probleme und soziale Kontrolle stellt sich besonderen Herausforderungen. Gegenstände kritisch-kriminologischer Forschungen sind Teil öffentlicher Problematisierungen und so normativ und (kriminal)politisch aufgeladen, bisweilen polarisieren sie. Dies liegt auch daran, dass die Gegenstände häufig aus eben jenen Praxisbezügen heraus generiert werden und gesellschaftliche Ordnungsverhältnisse adressieren.

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Call for Papers: Zugänge zum Recht – zugängliche Rechte?

 

Fünfter Kongreß der deutschsprachigen Rechtssoziologie-Vereinigungen 21.-23. September 2023; Leopold-Frantzen-Universität Insbruck

“Zugang zum Recht” ist ein klassisches rechtssoziologisches Thema und  ̶  im Plural  ̶  Ausgangspunkt für den interdisziplinären Kongress im September 2023, auf dem aktuelle Überlegungen sowie Debatten rund um „Zugänge zum Recht“ und „zugängliche Rechte“ vorgestellt werden können – gerade vor dem Hintergrund aktueller Krisen und Herausforderungen (Wirtschaft, Klima, Gesundheit, Migration etc.) und technologischer Entwicklungen (allen voran Digitalisierung und Mediatisierung). Dabei geht es um die Zugänglichkeit des Rechts im sozialen Sinne genauso wie um theoretische und methodische Zugänge der Rechtsforschung. Die Zugänglichkeit des Rechts ist, wie empirische Studien immer wieder zeigen, für Menschen abhängig von Herkunft, sozialer Schicht, Geschlecht, Behinderung etc. in sehr unterschiedlichem Maße gegeben.

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